29. April 2016
Duttweilerer wollten keine Bayern werden
Rheinpfalz erinnert an Volksabstimmung
Vom 9. bis 22. April 1956 wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt fünf Volksbegehren (Zwei davon bezogen sich auf eine Angliederung der Pfalz an Bayern bzw. Baden- Württemberg, einer auf die Angliederung Rheinhessens an Hessen, einer auf die Angliederung Montabaurs an Hessen sowie einer auf die Angliederung von Koblenz-Trier an Nordrhein- Westfalens) über eine eventuelle Länderneugliederung durchgeführt, drei davon fanden die nötige Unterstützung der Bevölkerung, was allerdings nicht dazu führte, das weitere Schritte auf dem Weg zur Neugliederung eingeleitet wurden."

In der Pfalz alleine will eine Gruppe zu Bayern, die andere zu Württemberg, die dritte zu Hessen. ... Das ist ein Mosaik von Wünschen und Hoffnungen, hinter dem kein einheitlicher Wille steht. Eine wirkliche Volksbewegung, die stürmisch auf eine Veränderung, auf ein Biegen oder Brechen drängt, ist nirgends, bisher wenigstens, festzustellen." schreibt dazu die Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 9. April 1956 in ihrem Leitartikel.

Der Grund für diese Volksbegehren war Artikel 29 Absatz 2 des Grundgesetzes nach dem Gebieten, die nach dem 8. Mai 1945 ihre territoriale Zugehörigkeit geändert hatten, Volksbegehren durchzuführen seien, die, wenn mindestens 10 % der Bevölkerung für eine Neugliederung stimmten, Volksabstimmungen nach sich ziehen mussten. Das am 30. Juli 1951 vorgestellten Ergebnis eines Ausschuss unter der Leitung des Bundestagsabgeordneten Euler gefährdete den Bestand des Landes Rheinland- Pfalz. Hiernach sollte das Land entweder an die Länder Nordrhein- Westfalen, Hessen und den Südweststaat bzw. Altbaden oder Bayern aufgeteilt oder als Ganzes mit Hessen vereinigt werden. Dagegen setzte sich die rheinland-pfälzische Landesregierung mit allen politischen Mitteln zur Wehr und erreichte mit der Unterstützung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und des Bundeskanzlers Konrad Adenauer, die Einsetzung einer weiteren Sachverständigenkommission, die im April 1952 ihre Arbeit aufnahm. Der Ausschuss unter dem Vorsitz des ehemaligen Reichskanzlers Hans Luther lieferte am 2. September 1955 sehr umfangreiches und differenziertes Material, das auch Rheinland-Pfalz betraf. Zusammenfassend wurden im Falle einer Neugliederung tiefgreifende Folgeprobleme gesehen, so dass offene Fragen nur im Gesamtzusammenhang einer Neugliederung des gesamten Bundesgebietes dauerhaft befriedigend zu lösen seinen.

Am 12. Mai 1956 wurden schließlich die Ergebnisse der Volksbegehren bekannt gegeben. In Rheinhessen, in Montabaur und in Koblenz und Trier hatten mehr als 10 % der Bevölkerung für die Neugliederung gestimmt. Die beiden Volksbegehren in der Pfalz waren nicht erfolgreich. Jetzt hätte in den Gebieten mit einem positiven Ergebnis für eine Neugliederung, der nächste Schritt eingeleitet werden müssen. Allerdings hatte die Bundesregierung ihr Interesse an einer Neugliederung verloren. "Begründet wurde dies mit dem Hinweis, die NATO-Mitgliedschaft, die Verhandlungen zur EWG und nicht zuletzt die Rückkehr des Saarlandes seien derzeit drängendere Probleme, die keine Behinderung oder Destabilisierung durch die Neugliederung vertrügen. Zudem würde Rheinland-Pfalz als Auffangbecken für die Saar gebraucht. Erst 1975 wurden die den Volksbegehren folgenden Volksabstimmungen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass sich niemand mehr für die Thematik interessierte.

In Duttweiler stimmten 130 Bürger für einen Zusammenschluss mit Baden-Württemberg, 33 für eine Rückkehr nach Bayern.

Pressespiegel
„Mosaik von Wünschen und Hoffnungen“ Rheinpfalz, 29.04.2016