Die Nutzung der Windenergie wurde aus der regionalplanerischen Steuerung ausgekoppelt. In der nunmehr beginnenden zweiten Anhörung (14. März 2016 bis 25. April 2016) des Teilregionalplans Windenergie ist die komplette Gemarkung von Duttweiler mit Ausnahme des Benzenlochs als Ausschlussgebiet gekennzeichnet.
Da bei den Änderungen gegenüber der ersten Offenlegung Duttweiler nicht erwähnt ist, kann davon ausgegangen werden, dass auch bei ursprünglichen Planung in Duttweiler keine Windenenergie vorgesehen war.
Die einzigen Vorrangflächen in Neustadt liegen in Mußbach und damit außerhalb des unten stehenden Planausschnittes.
Stand Planung: Dezember 2015, Quelle: m-r-n.com, März 2016