19. Juni 1442
Lehen an Herren von Dürkheim
Kaiser stimmt zu

Laut einer Zusammenfassung der sich im Staats-Archiv von Wien befindenden Urkunden von Kaiser Friedrich IV. (Regesta Friderici IV. Romanorum Regis) "gab dieser seinen Willen dazu, dass Philipp Schnydelach (Snyddelach; "Schnittlauch") von Kestenberg seine Vettern die Ekkebrecht von Dorikein (andere Schreibweise: Chun Eckbrecht von Dürckheim ) in die Gemeinschaft seines Drittels der Zehende zu Dorikein (Bad Dürkheim) und zu Dudenweiler aufnehme." Das heißt, er erhielt ein Drittel des Zehnten von Duttweiler.

Die Herren von Dürckheim später Eckbrecht von Dürckheim gehören zum pfalzisch-elsässischen Uradel und gingen Ende des 18. Jahrhunderts als Eckbrecht von Dürckheim-Montmartin bzw. Dürckheim-Montmartin nach Bayern.