Ziel des Bebauungsplans „Im Kirchfeld" ist es, 22 Bauparzellen zu erschließen, um dem Bedarf an Baugrundstücken und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Der Bebauungsplan setzt hauptsächlich Reine Wohngebiete (WR) und Allgemeine Wohngebiete (WA) fest und bezieht hierbei auch die bestehende Wohnbebauung entlang der Straße Am Falltor bzw. nördlich der Gartenstraße mit ein. Er sichert außerdem den bereits bestehenden Friedhof und dessen Erweiterung (Leichenhalle). Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan einen Spielplatz sowie eine Umformerstation fest.
Die Bebauung in WR und WA darf erfolgen mit maximal zwei Vollgeschossen sowie in offener Bauweise, teilweise hierbei nur mit Einzelhäusern. Als Maß der baulichen Nutzung wurden die Werte des §17 Baunutzungsverordnung als Höchstmaß festgesetzt.
Bei einer Überprüfung von bis in die 90er-Jahre aufgestellten Bebauungsplänen wurde festgestellt, dass diese in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sind. In Duttweiler wurde nur der Bebauungsplan "Im Kirchfeld" als rechtswidrig identifiziert. Nach der Begründung leidet er an einem Ausfertigungsfehler, da nach der Genehmigung keine Ausfertigung erfolgt ist und der Plan ohne Ausfertigung bekanntgemacht wurde. Das heißt, dass der Plan erst nach der Bekanntmachung vom Bürgermeister unterzeichnet wurde, das ist nach gängiger Rechtsprechung ein Ewigkeitsfehler, der nach deutschem Baurecht ein schwerwiegender Mangel ist, der nicht heilbar ist.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass auch die Auslegungsfrist nicht eingehalten wurde.
Seit Anfang der 90er Jahre war der Ausfertigungsfehler bekannt. Seither wurde der Bebauungsplan nicht mehr angewendet. Das Baugebiet wurde ungeachtet dessen trotzdem entsprechend des Bebauungsplans umgesetzt, allerdings wurden bisher noch nicht alle Grundstücke bebaut.
Weiterhin wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan "verlängerte Bahnhofstraße" nicht mehr auffindbar ist.
Diese beiden Bebauungspläne wurden deshalb aufgehoben, bzw. als unwirksam erklärt.