10. November 2006
Parksituation Demantstraße
Der Ortsvorsteher informiert

in der letzten Zeit gab es vermehrt Hinweise auf Verkehrsbehinderungen durch 
parkende Fahrzeuge in der Demantstraße. 
Bei einer Überprüfung stellte das Ordnungsamt fest, dass an manchen Stellen 
die Durchfahrbreite nur noch 2,40 Meter beträgt. 
Das erschwert z.B. der Müllabfuhr das Durchkommen, ebenso ist es einigen 
Anwohnern nicht immer möglich, zu ihren Grundstücken, bzw. Einfahrten zu 
gelangen. Fatal wäre es, wenn Hilfemaßnahmen durch Rettungsdienste oder 
Feuerwehr nicht oder nur verzögert durchgeführt werden könnten, weil die 
Einsatzfahrzeuge nicht durchkommen. 
Nach § 12 StVO ist das Halten, bzw. Parken an engen Stellen verboten. Nach 
der gängigen Gesetzeslage, bzw. Rechtsprechung muss demnach eine 
Mindestdurchfahrbreite von 3,05 m durchgängig gewährleistet sein. Da damit 
das Parkverbot schon ausreichend beschrieben ist, wollen wir auf die 
Aufstellung von zusätzlichen Halteverbotsschildern verzichten. 
Ich bitte Sie, zukünftig darauf zu achten, dass Sie beim Parken der Autos die 
StVO beachten. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung zukünftig überwachen 
und bei Verstößen Verwarnungen ausstellen oder sogar die Fahrzeuge 
abschleppen lassen. 
Ich würde mich freuen, wenn es soweit nicht kommt. Für weitere Auskünfte 
stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes (Telefon: 0 63 21/85 50) 
gerne zur Verfügung.