11. April 2022
Essen angebrannt
Feuerwehr muss nicht eingreifen

Eine Bewohnerin eines Mehrparteienwohnhauses in Lachen-Speyerdorf hat wegen eines aktivierten Rauchwarnmelders die Feuerwehr um 22:34 Uhr alarmiert.

Während der Anfahrt der Wehren des Ausrückebereichs Ost kam der Bewohner der betroffenen Wohnung zurück. Er hat sein angebranntes Essen vom Herd genommen und die Wohnung belüftet. Die Feuerwehr musste nicht mehr eingreifen und kehrte um 23:06 Uhr zurück.

Pressespiegel
Rauchwarnmelder fwnw.de, 11.04.2022