Die FWG Duttweiler will Klarheit über den aktuellen Stand bei geplanten Geothermiekraftwerk in Altdorf und hat dem Neustadter OB Hans Georg Löffler folgende Fragen gestellt:
1. Wurde die Stadt Neustadt als Nachbargemeinde mittlerweile bauplanungsrechtlich gemäß § 2 Abs. 2 BauGB am Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Edenkoben förmlich beteiligt und welche Position hat die Stadt dabei gegebenenfalls eingenommen?
2. Hat die Fa. Geo-Energy als projektierte Kraftwerksbetreiberin mittlerweile der Stadt Neustadt die in Aussicht gestellten Ergebnisse von Lärmgutachten zum Kraftwerksbetrieb mitgeteilt und welchen Inhalt haben diese gegebenenfalls?
3. Haben die SGD-Süd oder andere Dienststellen des Landes dem Wunsch der Stadt Neustadt entsprochen, im Interesse der Duttweilerer Bürgerinnen und Bürger Alternativstandorte zu untersuchen, die weiter von Wohngebieten weg liegen und welche Ergebnisse liegen dazu ggf. vor?
4. Haben die zuständigen Landesbehörden wie z. B. das Geologische Landesamt mittlerweile Untersuchungen zu der Gefahr von Bodenerschütterungen und Gebäudeschäden im näheren Umfeld des Kraftwerks begonnen, durchgeführt, ausgewertet und wurden der Stadtverwaltung ggf. entsprechende Ergebnisse mit welchem Inhalt mitgeteilt?
5. Wurde der Stadtverwaltung seitens der Landesregierung oder einer nachgeordneten Landesbehörde verbindlich mitgeteilt, ob/dass seitens des Landes erst dann das Genehmigungsverfahren weiterbetrieben wird bzw. Genehmigungen für das Kraftwerk erteilt werden, wenn der Standort so bürgerschonend gewählt ist, dass vermeidbare Lärmimmissionen nicht auftreten und wenn durch Sachverständigengutachten ausgeschlossen ist, dass der Betrieb Bodenerschütterungen und/oder Gebäudeschäden verursacht?