Auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird das Ziel verfolgt, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern.
Sie sollen durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich ergänzt werden.
Aus diesem Grund hat die Stadt Neustadt ab dem 13. März 2020 ab einer zu erwartenden Zahl von mehr als 75 Personen alle Veranstaltungen untersagt. Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich weit zu fassen. Zusätzlich hat der OB darum gebeten, auch kleinere Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen von Vereinen zu verschieben.
Gastronomiebetriebe, die hauptsächlich Speisen anbieten, dürfen geöffnet bleiben. Die beiden Duttweiler Starußwirtschaften in den Weingütern Geissler und Zöller-Lagas haben allerdings ihren Betrieb eingestellt.
Die gilt zunächst bis zum 10. April 2020
In Duttweiler wurde schon vorher die Vorstellung der Sandbachmimen am 28. März abgesagt, ebenso die Seniorennachmittage und die anstehenden Mitgliederversammlungen aller Vereine.
Mit dieser Allgemeinverfügung vom 13. März wird die erst wenige Stunden vorher erlassene Verfügung schon wieder überholt, dort waren unter Auflagen erst Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern, im Innenbereich mit mehr 100 Besuchern verboten worden.
Aus diesem Grund hat die Stadt Neustadt ab dem 13. März 2020 ab einer zu erwartenden Zahl von mehr als 75 Personen alle Veranstaltungen untersagt. Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich weit zu fassen. Zusätzlich hat der OB darum gebeten, auch kleinere Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen von Vereinen zu verschieben.
Gastronomiebetriebe, die hauptsächlich Speisen anbieten, dürfen geöffnet bleiben. Die beiden Duttweiler Starußwirtschaften in den Weingütern Geissler und Zöller-Lagas haben allerdings ihren Betrieb eingestellt.
Die gilt zunächst bis zum 10. April 2020
In Duttweiler wurde schon vorher die Vorstellung der Sandbachmimen am 28. März abgesagt, ebenso die Seniorennachmittage und die anstehenden Mitgliederversammlungen aller Vereine.
Mit dieser Allgemeinverfügung vom 13. März wird die erst wenige Stunden vorher erlassene Verfügung schon wieder überholt, dort waren unter Auflagen erst Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern, im Innenbereich mit mehr 100 Besuchern verboten worden.
Auch die Ortsverwaltung ist für den Besucherverkehr gesperrt, ebenso die Festhalle und das Dorfgemeinschaftshaus.
Pressespiegel
Allgemeinverfügung der Stadt Neustadt an der Weinstraße ...
Amtsblatt (17) der Stadt Neustadt, 13.03.2020
Allgemeinverfügung der Stadt Neustadt an der Weinstraße ...
Amtsblatt (16) der Stadt Neustadt, 13.03.2020