25. November 2024
Bürger müssen sich um Schäden selbst kümmern
Information des Ortsvorstehers zur Insolvenz von Bülbül

In einem Brief an die Duttweiler Bürgerinnen und Bürger weist Ortsvorsteher Kay Lützel noch einmal darauf hin, dass Schäden, die von der Fa. Bülbül im Rahmen des Glasfaserausbaus verursacht werden, privatrechtlich bis zum 31. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden müssen:
Rechtsanwalt Stephan Fluck, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, 
Tel.: 0611-7329960, Fax: 0611-732996111,  E-Mail: info@ra-fluck.de