Hintergrund
Weinprämierungen der LWK Rheinland-Pfalz
Kammerpreismünzen

Hintergrund

Logo

Die Landwirtschaftskammer ruft zweimal im Jahr zur Landeswein- und Sektprämierung auf. Sie ist die einzige Institution in Rheinland-Pfalz, die vom Ministerium für die Verleihung von Auszeichnungen anerkannt ist. Nur selbst erzeugte Weine uns Sekte aus Rheinland-Pfalz können zur Prämierung angestellt werden. Jede Bewerbung wird von einer Prüfungskommission aus vier Sachverständigen unabhängig bewertet. Grundlage ist auch hier das Fünf-Punkte-Schema der Deutschen Landwirtschaftgesellschaft (DLG). Der Wein muss zum ersten die für den Jahrgang, das Anbaugebiet, die Qualitätsstufe und die Rebsorte typischen Merkmale aufweisen. Erst nachdem diese Bedingungen erfüllt sind, wird die sensorische Prüfung vorgenommen. Geruch, Geschmack und Harmonie werden mit Noten zwischen 1 und 5 bewertet. Das rechnerische Mittel ergibt dann die endgültige Einstufung.

ab 3,5 Punkte: Bronzener Kammerpreismünze
ab 4,0 Punkte: Silberne Kammerpreismünze
ab 4,5 Punkte: Goldene Kammerpreismünze
Darüber hinaus werden die besten Betriebe mit dem nur in begrenzter Anzahl (je 250 prämierter Weine wird ein Preis vergeben) vergebenen Staatsehrenpreis ausgezeichnet.

Siegerwein
Diese Auszeichnung wurde 1998 geschaffen. Welchen Stellenwert sie hat, lässt sich ermessen, wenn man die Anzahl der Weine kennt, aus denen die absolute Spitze gebildet wird. So stellten zum Beispiel im Jahr 2003 die rheinland-pfälzischen Winzer insgesamt 18.257 Weine und Sekte den Prüfern der Landwirtschaftskammer vor. 19,1 Prozent dieser Weine beurteilten die Prüfer so gut, dass sie mit einer Goldenen Kammerpreismünze ausgezeichnet wurden.
Für die Auswahl der Siegerweine wurden die typischen Kategorien der jeweiligen Anbauregion festgelegt. An der Siegerweinauswahl können dann nur diejenigen Weine teilnehmen, die in diesen Kategorien bei der Landesweinprämierung schon eine Goldenen Kammerpreismünze erzielen konnten. Jurys in allen Anbaugebieten, bestehend aus Weinfachleuten, Fachhändlern, Gastronomen und Verbrauchern, wählen daraus jeweils einen einzigen Siegerwein aus. 
Mit der Herausstellung von Siegerweinen sollen die Winzer ermuntert werden, bestimmte, für die Anbaugebiete charakteristische Weine und Sekte in hoher Qualität herzustellen. Wichtig ist dabei, die Stärken der Anbaugebiete und der für sie typischen Rebsorten zu nutzen und hervorzuheben. Damit sollen für die Winzer, aber auch für die Verbraucher Leitbilder geschaffen werden, welche die Orientierung bei der Weinauswahl erleichtern sollen.

Für viele Verbraucher sind die Prämierungen eine verlässliche Hilfe bei der Wein- und Sektauswahl. Die Betriebe, die danach streben, sehen darin deshalb ein wertvolles Marketingmittel - vor allem aber auch eine glanzvolle Würdigung ihrer Arbeit und einen Gradmesser beim Leistungsvergleich mit ihren Mitbewerbern, eine Qualitätsförderungsmaßnahme, die im Weinbau nicht mehr wegzudenken ist". 

Haus der prämierten Weine
Die Kammerpreismünze der Landesprämierung in Gold, Silber oder Bronze ist das Markenzeichen prämierter Weine in Rheinland-Pfalz. Urkunden bezeugen die erfolgreiche Teilnahme am größten regionalen Qualitätswettbewerb für Wein und 
Sekt und schmücken die Wände von Probierstuben und Verkaufsräumen. Seit Jahresbeginn 2011 macht auch ein Hausschild auf Prämierungserfolge aufmerksam. Landwirtschaftskammer und Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verleihen damit eine weitere Auszeichnung an Winzer, Erzeugergemeinschaften und Kellereien, die im laufenden Prämierungsjahr besonders viele Medaillen erringen konnten. Sie erhalten damit ein Marketinginstrument, mit dem sie ihre Erfolge bei der Prämierung nach außen kenntlich machen können. 
Das Schild mit der Aufschrift „Haus der prämierten Weine" zeigt über dem Schriftzug die Umrisse des Landes Rheinland-Pfalz mit seinen sechs Weinanbaugebieten, darunter die aktuelle Jahreszahl der Verleihung und die 
Siegel von Kammer und Ministerium. Der Verleihung wird ausdrücklich kein bürokratisches Antragsverfahren vorgeschaltet. Ein Weinbaubetrieb qualifiziert sich für die Verleihung mit der erfolgreichen Teilnahme einer für seine Betriebsgröße repräsentativen Anzahl von Weinen bei der Landesprämierung für Wein und Sekt. Der Berechnungsmodus aus Mindestanstellzahl nach Betriebsgruppe und erzielten Prämierungen ist in den veröffentlichten Prämierungsbestimmungen festgelegt.  
Die Qualifikation muss in jedem Prämierungsjahr neu erworben werden; daher bleibt das Schild auch formal im Eigentum der Kammer und kann bei Nichterfüllung der Qualifikationsnorm auch wieder zurückgefordert werden. Damit und mit der 
aufgebrachten Jahreszahl wird deutlich, dass die Auszeichnung kein historisches Relikt aus ehemals glanzvollen Zeiten ist, sondern der aktuelle, von berufener Stelle verliehene Ausweis für geprüfte Weinqualität. Das hochwertige Emailleschild kann von den berechtigten Betrieben bei den Weinbauämtern der Landwirtschaftskammer in Empfang genommen werden.

Ein Rückblick
Zum Zweck, Weinbau und Kellerwirtschaft "durch Anerkennung von Weinen, welche durch Güte und Behandlung über dem Durchschnitt stehen" zu fördern, hatte die damalige Landwirtschaftskammer Pfalz im Oktober 1950 zusammen mit dem Weinbauverband für die Rheinpfalz die erste Prämierungsrunde ausgeschrieben. Weil es zu wenig Wein gab, um einen Wettstreit auszutragen fiel in den Jahren 1953, 1955, 1957 und 1960 die Prämierung aus, so dass erst im Jahr 2003 das 50. Jubiläum begannen werden konnte. Sekt wird seit 1987 bewertet, seit 1998 werden auch Destillate geprüft und prämiert.
Zugelassen waren im Anfangsjahr nur selbst erzeugte "Naturweine" der Jahrgänge 1945 bis 1949 von Weingütern sowie Winzergenossenschaften und -vereinen aus dem pfälzischen Anbaugebiet. Sechsköpfige Kommissionen prüften an zehn Probetagen 257 Anstellungen.

Meldungen

Qualitätsversprechen für den Verbraucher 1. Dezember 2023
Der Sieger kommt aus Duttweiler 27. November 2022
Preisgekrönte Tropfen 6. Dezember 2021
Medaillen ohne Feier 31. Oktober 2020