17. März 2026
Bebauungspläne sollen aufgehoben werden
Sitzung Stadtrat

Bei einer Überprüfung von bis in die 90er-Jahre aufgestellten Bebauungsplänen wurde festgestellt, dass diese in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sind. In Duttweiler wurde nur der Bebauungsplan "Im Kirchfeld" als rechtswidrig identifiziert. Nach der Begründung leidet er an einem Ausfertigungsfehler, da nach der Genehmigung keine Ausfertigung erfolgt ist und der Plan ohne Ausfertigung bekanntgemacht wurde. Das heißt, dass der Plan erst nach der Bekanntmachung vom Bürgermeister unterzeichnet wurde, das ist nach gängiger Rechtsprechung ein Ewigkeitsfehler, der nach deutschem Baurecht ein schwerwiegender Mangel ist, der nicht heilbar ist. 
Des Weiteren wurde festgestellt, dass auch die Auslegungsfrist nicht eingehalten wurde. 
Seit Anfang der 90er Jahre war der Ausfertigungsfehler bekannt. Seither wurde der Bebauungsplan nicht mehr angewendet. Das Baugebiet wurde ungeachtet dessen trotzdem entsprechend des Bebauungsplans umgesetzt, allerdings wurden  bisher noch nicht alle Grundstücke bebaut.

Weiterhin wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan "verlängerte Bahnhofstraße" nicht mehr auffindbar ist. 

Der Stadtrat hat beschlossen:
a) die Aufstellung zur Aufhebung gemäß 5 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. 5 1 Abs. 8 BauGB und 
b) die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 5 3 Abs. 1 BauGB sowie 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 5 4 Abs. I BauGB.

Der Sachverhalt wurde zuvor im Ortsbeirat Duttweiler und im Ausschuss für Bau und Planung beraten.