Eingemeindung
Nach dem 14. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Land Rheinland-Pfalz (Eingliederung von Gemeinden im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz) vom 1. März 1972 wurde die Gemeinde Duttweiler (Landkreis Bad Dürkheim) mit Wirkung vom Tage der nächsten allgemeinen Kommunalwahl (17.März 1974) aufgelöst.

Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wurde in das Gebiet der Stadt Neustadt eingegliedert. Die Gemeinde Duttweiler ist somit rund fünf Jahre später mit Neustadt zusammengeschlossen worden als die anderen Gemeinden. Der Gemeinderat Duttweiler hatte den entsprechenden Beschluß am 16.12.1969 gefaßt.
Natürlich drängt sich die Frage auf, weshalb Duttweiler nicht mit den anderen gemeinsam schon 1969 eingegliedert worden ist. Dabei muss gesehen werden, dass Duttweiler mit einer Art Korridor (Länge ca. 1,8 Kilometer) Lachen-Speyerdorf und Geinsheim fast gänzlich voneinander trennt. Es handet sich um einen Geländestreifen, der in nordöstlicher Richtung verläuft und eine unterschiedliche Breite zwischen 50 und 400 Metern aufweist. Dies wäre doch eigentlich ein Grund gewesen, das Thema Duttweiler viel zeitiger anzugehen. In Duttweiler hingegen überlegte man, ob sich nicht Möglichkeiten der Orientierung zum Beispiel nach Haßloch oder Maikammer ergeben konnten. Nachdem der Landtag Duttweiler nicht in die große Lösung einbezogen hatte, konnte man die weitere Entwicklung, insbesondere die Bildung von Verbandsgemeinden in der unmittelbaren Nachbarschaft abwarten. Letzlich entschloss man sich in Duttweiler aber Ende 1969 doch für Neustadt. Da die nächste Kommunalwahl erst im Frühjahr 1974 anstand, ergab sich eine zusätzliche Wartezeit bis zum endgültigen Zusammenschluss.
Der Stadtrat Neustadt an der Weinstraße hatte einen zustimmenden Beschluss am 29. Juni 1970 gefasst und sich am 30. November 1971 auch mit dem entsprechenden Gesetzentwurf einverstanden erklärt.
Ein formeller Auseinandersetzungsvertrag ("Eingemeindungsvertrag") wurde im Falle Duttweiler nicht geschlossen. Dies war vom Gesetz her gesehen auch nicht zwingend erforderlich. Es wurden jedoch in einem gemeinsam erarbeiteten Papier alle notwendigen Regelungen getroffen.
Quelle: Neustadt an der Weinstraße und die Verwaltungsreform im Lande Rheinland-Pfalz", herausgegeben von der Stadtverwaltung Neustadt

 

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